::: das Betreuungsverfahren :::
Wer bekommt einen BetreuerInn? Jeder Volljährige der auf Grund von Krankheit oder Behinderung sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, erhält auf eigenen Antrag oder vom Amts wegen einen Betreuer zur Seite gestellt, BGB § 1896.
Wer wird BetreuerInn? Zuerst wird nach einem ehrenamtlichen Betreuer in der Familie, im Freundeskreis, in der Nachbarschaft usw. gesucht. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, dann wird nach einem geeigneten Vereins- oder Berufsbetreuer gesucht.
Wo sind die Betreuungsinstanzen in unserer Stadt? Das Vormundschaftsgericht ist die entscheidende Stelle. Für einen BetreuerInn sind verschiedene Anlaufstellen im Gericht wichtig:

  • Die Richter, die die BetreuerInn bestellen, die wichtige Entscheidungen/ Genehmigungen erteilen, die Veränderungen im Aufgabenkreis beschließen oder ein Betreuungsverfahren für beendet erklären.

  • Die Rechtspfleger. Sie halten Kontakt mit den BetreuerInnen und den zu Betreuenden. Sie nehmen Anträge entgegen und können in schwierigen Situationen um Rat gebeten werden.
  • Die Geschäftsstelle. Sie ist der zentrale Anlaufpunkt und stellt den Kontakt zwischen den BetreuerInnen und den zuständigen Gerichtsmitarbeitern her.

  • 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2,
    Tel. 0371/453 5516 Fax 0371/453 5555
verein für rechtliche betreuung chemnitz

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