::: Betreuungsvorsorge :::
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge:

  • den privaten Weg mittels aller Arten von Vollmachten
  • den gerichtlich kontrollierten Weg mittels der Betreuungsverfügung
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    Wir empfehlen die Formulare aus der Proschüre des Bundesministeriums der Justitz.

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    verein für rechtliche betreuung chemnitz
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